Österreich stoppt KuCoin-Expansion in der EU Monate nach MiCA-Zulassung

Die oberste Finanzaufsichtsbehörde Österreichs ist gegen den europäischen Arm von KuCoin vorgegangen und hat dessen Möglichkeit, neue Geschäfte anzunehmen, nur wenige Monate nach Erteilung einer wichtigen behördlichen Lizenz eingefroren.
Wichtige Erkenntnisse
- Die österreichische Finanzaufsichtsbehörde hat KuCoin EU verboten, neue Kunden zu gewinnen oder neue Produkte anzubieten.
- Der Grund für diese Maßnahme ist das Fehlen der gemäß MiCA erforderlichen Führungsrollen im Bereich der Einhaltung von AML- und Sanktionsvorschriften.
- KuCoin EU erhielt Ende November 2025 seine EU-weite MiCA-Lizenz, sodass die Durchsetzung ungewöhnlich schnell erfolgte.
- Die Sperre ist vorübergehend und an die Ernennung qualifizierter Compliance-Beauftragter geknüpft.
- Die Anordnung der Aufsichtsbehörde ist derzeit in Kraft, aber noch nicht rechtskräftig.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gab bekannt, dass es KuCoin EU Exchange GmbH ab dem 19. Februar 2026 untersagt ist, neue Kunden zu gewinnen oder neue Produkte und Verträge anzubieten. Die Beschränkung zielt auf neue Geschäftstätigkeiten ab, während bestehende Aktivitäten weiterhin streng überwacht werden.
Compliance-Lücken lösen sofortige Maßnahmen aus
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde wurde die Entscheidung aufgrund schwerwiegender Mängel in den internen Kontrollen des Unternehmens in Bezug auf Geldwäschebekämpfung, Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Einhaltung von Sanktionen getroffen.
Die FMA stellte fest, dass KuCoin EU nicht mehr über die erforderlichen Compliance-Beauftragten verfügt. Insbesondere fehlen der Börse ein ernannter Beauftragter für Geldwäschebekämpfung und ein Beauftragter für die Einhaltung von Sanktionen sowie deren designierte Stellvertreter. Gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) und dem österreichischen Rahmenwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche sind diese Funktionen für Krypto-Asset-Dienstleister zwingend erforderlich, um ordnungsgemäß und rechtskonform zu arbeiten.
Ohne diese zugelassenen Funktionsträger kam die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit nicht weiter ausbauen könne.
Lizenz erteilt – dann schnelle Durchsetzung
Dieser Schritt erfolgte kurz nachdem KuCoin EU am 27. November 2025 seine MiCA-Zulassung erhalten hatte. Die Lizenz ermöglichte es dem in Wien ansässigen Unternehmen, seine Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten und sich damit als vollständig regulierter Krypto-Asset-Dienstleister im Rahmen der EU zu positionieren.
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Weniger als drei Monate später folgte die Durchsetzung.
Vor der öffentlichen Bekanntgabe durch die FMA hatte KuCoin EU bereits am 4. Februar 2026 den Handel und die Einzahlungsdienste eingestellt und dies mit „Verbesserungen der Systemstabilität” begründet. Der Zeitpunkt hat nun Aufmerksamkeit erregt, da die Einstellung der Dienste der formellen Regulierungsmaßnahme vorausging.
Vorübergehende Aussetzung, keine vollständige Entziehung
Das Verbot kommt nicht einer Lizenzentziehung gleich. Stattdessen bezeichnete die FMA die Maßnahme als vorübergehend. Die Beschränkungen sollen so lange in Kraft bleiben, bis KuCoin EU durch die Ernennung qualifizierter Führungskräfte für die vakanten Positionen in den Bereichen AML und Sanktionsüberwachung wieder die vollständige Compliance herstellt.
KuCoin hat erklärt, dass es aktiv erfahrene Fachleute rekrutiert, um seine österreichische Führungsstruktur wieder aufzubauen und die europäischen Aufsichtsstandards zu erfüllen.
Seit Ende Februar 2026 ist die Anordnung der Aufsichtsbehörde wirksam, aber noch nicht rechtskräftig, sodass Raum für Verfahrensentwicklungen bleibt.
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